Hallo,
also,der MdK wird in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich hinzugezogen werden. Es macht Sinn , schon jetzt ein Zeittagebuch zu führen, in welchem besonders diejenigen "Arbeiten" ( mit Zeiterfassung )aufgeführt werden sollten, die über eine normale Säuglingsversorgung hinaus gehen ( Bsp. Abpumpen der Milch, verlängerte Fütterungszeiten, häufigeres Wäschewaschen, Fahrten zu Therapeuten und Ärzten ( wegen der Fahrtzeiten und evtl. therapeutischer Interventionen von Seiten der Eltern, nicht aufgrund der Begleitung von Paul, da jeder Säugling begleitet werden muss ),also Alles, was man mit einem gesunden Säugling nicht in diesem Umfang tun würde.) Der Antrag sollte sobald wie möglich gestellt werden, denn selbst wenn er erst nach 3 Monaten Erfolg haben sollte, so gelten ja alle Anträge rückwirkend.
Das Pflegegeld wird nur aufgrund von Einschränkungen des Kindes bewilligt, wenn dies zu einem erhöhten Pflegeaufwand führt, der kleine Bruder hat zunächst mal nichts damit zu tun. Es könnte allerdings hilfreich sein,auf ein weiteres Kleinkind hinzuweisen, wenn man einmal eine Haushaltshilfe zur Entlastung der Mutter benötigen würde. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt, dass Sie für Paul einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen können? Dies sollte auch so schnell wie möglich vor der Erst OP geschehen, da er rückwirkend nur vom Tag der Antragstellung an genehmigt wird.
Es würde mich freuen, wenn Sie sich wieder melden würden, was die Anträge ergeben haben. Bzgl. des Pflegegeldes habe ich in unserer Region noch keine Erfahrung, bzgl. der Schwerbehinderung können wir dagegen auf einen umfangreichen Erfahrungschatz zurückgreifen.
Viele Grüße und frohe Festtage B.Dreibholz |